Anrecht auf Schadenersatz
Die Richter urteilten im Sinne des Radfahrers, das er ein Anrecht auf Schadenersatz hat. Dabei sei es nicht notwendig, dass der Hund mit dem Fallenden in Kontakt komme, zitiert die Ergo-Versicherungsgruppe das Oberlandesgericht Brandenburg. Hunde sollten laut den Versicherungsexperten im Zweifelsfall immer angeleint sein (Brandenburgisches Oberlandesgericht,
Az.: 12 U 94/07).
Mehr Verkehrsrecht










