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Hundehalter haftet auch für Erschrecken
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31. August 2009 00:00 Uhr

Anrecht auf Schadenersatz

Hundehalter haftet auch für Erschrecken

Ein von einem Hund ausgelöster Schreck kann zu schadenersatzpflichtigen Unfällen führen. Dann muss der Hundehalter haften, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg hervorgeht. Im verhandelten Fall lief ein nicht angeleinter Schäferhund auf einen Fahrradfahrer zu und erschreckte diesen so sehr, dass er vom Rad stürzte und sich verletzte.

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Die Richter urteilten im Sinne des Radfahrers, das er ein Anrecht auf Schadenersatz hat. Dabei sei es nicht notwendig, dass der Hund mit dem Fallenden in Kontakt komme, zitiert die Ergo-Versicherungsgruppe das Oberlandesgericht Brandenburg. Hunde sollten laut den Versicherungsexperten im Zweifelsfall immer angeleint sein (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Az.: 12 U 94/07).  Mehr Verkehrsrecht


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