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Undichter Kofferraum ist erheblicher Mangel
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07. September 2009 00:00 Uhr


Undichter Kofferraum ist erheblicher Mangel

Ein undichter Kofferraum ist bei einem Neuwagen ein erheblicher Mangel und berechtigt den Rücktritt vom Kaufvertrag. Diese Entscheidung des Landgerichts Waldshut-Tiengen ist nun vom Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt worden.

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Der Grund für den Rechtsstreit war ein VW Golf, bei dem fünf Monate nach dem Kauf Wasser in den Kofferraum eindrang. Das Autohaus konnte bei einem Werkstattaufenthalt jedoch keinen Mangel feststellen. Als erneut Wasser eindrang und der Käufer eine Reparatur forderte, wurde die undichte Stelle abgedichtet. Als dennoch weiterhin Wasser in den Kofferraum floss, trat der Kunde vom Kaufvertrag zurück. Dies wollte der Autohändler nicht akzeptieren, da es sich seiner Ansicht nach nur um einen geringfügigen Mangel mit Reparaturkosten in Höhe von 300 Euro handelt.

Die Richter des Landgerichtes bezogen laut ADAC jedoch nicht nur die Höhe der Reparaturkosten in ihre Entscheidung mit ein. Die Feuchtigkeit im Innenraum könne auch Korrosionsschäden zur Folge haben, was die Lebensdauer des Fahrzeugs verringere. Bei der Berufung vor dem Oberlandesgericht verlangte das Autohaus die Möglichkeit zur Nachbesserung. Die Richter waren jedoch der Ansicht, dass bereits das Überprüfen als Nachbesserungsversuch zu werten sei und der Rücktritt vom Kaufvertrag rechtens sei (OLG Karlsruhe, Az: 4 U 148/07).  Mehr Verkehrsrecht


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