Undichter Kofferraum ist erheblicher Mangel
Ein undichter Kofferraum ist bei einem Neuwagen ein erheblicher Mangel und berechtigt den Rücktritt vom Kaufvertrag. Diese Entscheidung des Landgerichts Waldshut-Tiengen ist nun vom Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt worden.
Die Richter des Landgerichtes bezogen laut ADAC jedoch nicht nur die Höhe der Reparaturkosten in ihre Entscheidung mit ein. Die Feuchtigkeit im Innenraum könne auch Korrosionsschäden zur Folge haben, was die Lebensdauer des Fahrzeugs verringere. Bei der Berufung vor dem Oberlandesgericht verlangte das Autohaus die Möglichkeit zur Nachbesserung. Die Richter waren jedoch der Ansicht, dass bereits das Überprüfen als Nachbesserungsversuch zu werten sei und der Rücktritt vom Kaufvertrag rechtens sei (OLG Karlsruhe, Az: 4 U 148/07). Mehr Verkehrsrecht







