Autoverkäufe im Internet
Im vorliegenden Fall hatte eine Frau einen Pkw gekauft, in dessen Text-Inserat zwar nichts von einer Standheizung stand, auf mehreren Fotos aber die Zusatzausstattung abgebildet war. Als die Frau das Auto abholen ließ, fehlte die Heizung.
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Fotos sind bindend
Wer sein Auto im Internet verkaufen will, sollte nur Fotos verwenden, die auch das angepriesene Fahrzeug zeigen. Andernfalls kann der Käufer später eine Nachbesserung verlangen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat jetzt in einem Urteil festgelegt, dass Fotos ebenso rechtlich bindend sind, wie die Beschreibung in schriftlicher Form.
Darauf verklagt die Frau den Verkäufer und bekam nun in dritter Instanz Recht. Denn der Käufer muss sich darauf verlassen können, dass er die Ware, hier das Auto, auch so bekommt, wie auf den Fotos zu sehen war. Die Klägerin kann somit auf eine Nacherfüllung bestehen, also den Wiedereinbau der auf den Fotos gezeigten Standheizung (Az. VIII ZR 346/09).
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