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Autor: Waltraud Messmann 16. Juli 2011 09:11 Uhr  Mehr Artikel von dieser Autorin

Mitglied des Bundesvorstandes Malte Spitz: Gesetzentwurf nach der Sommerpause

Grüne wollen Aufdecker von Missständen besser schützen

Osnabrück. Bündnis 90/ Die Grünen wollen sogenannte Whistleblower besser schützen. Das kündigte das Mitglied des Bundesvorstandes, Malte Spitz, in einem Interview mit unserer Zeitung an. Einen entsprechenden Gesetzentwurf werde die Bundestagsfraktion nach der Sommerpause vorlegen.

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Warum glauben Sie, dass ein besserer gesetzlicher Schutz für diese Hinweisgeber auf Missstände notwendig ist?

Wer gesellschaftliche Missstände aufdeckt, kriminelle Machenschaften publik macht oder illegale Praktiken enttarnt, sollte geschützt sein. Es geht nicht an, dass solche Menschen mit arbeitsrechtlichen Prozessen oder Schadenersatzklagen überzogen werden können bzw. direkt das Kündigungsschreiben erhalten. Hier trägt die Politik ebenso wie die Gesellschaft eine besondere Verantwortung. Zudem verpflichtet uns auch der G-20-Antikorruptions-Aktionsplan zu einem wirksamen Schutz von Whistleblowern. Der Schutz dieser Menschen ist ein Beitrag, um Wirtschaftskriminalität einzudämmen, Menschenrechtsverletzungen aufzudecken und trägt damit zum Gemeinwohl bei.

Wie soll das aussehen?

Es geht konkret um gesetzliche Veränderungen im Bereich des Arbeitsrechts, aber auch in Fragen des Beamtenrechts. In der Vergangenheit hat es immer wieder Fälle gegeben, bei denen Arbeitnehmer/-innen anschließend in Prozessen gegen Kündigungen klagen mussten oder sogar selbst zivilrechtlich verklagt wurden. Über den Schutz dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer muss Klarheit geschaffen werden. Sie müssen wissen, dass sie zum Beispiel bei einer Gefahr für Leib und Leben in bestimmten Fällen auch schon weit unterhalb dieser Schwelle, oder wenn sie zum Beispiel feststellen, dass Straftaten begangen werden, schnell handeln können. Zudem sollte es auch in den Unternehmen klare Zuständigkeiten geben, wohin man sich bei entsprechenden Missständen wenden kann. Eine zur Verschwiegenheit verpflichtete Vertrauensperson könnte das sein, und die gibt es in vielen Unternehmen auch schon.

Wie weit sind Sie auf diesem Weg?

Unsere grüne Bundestagsfraktion arbeitet momentan an konkreten Entwürfen für gesetzliche Veränderungen dieser Frage. Sie wird nach der Sommerpause einen grünen Gesetzentwurf vorlegen. Man muss teilweise sehr tief in die Rechtsmaterie hineingehen, da sehr genau abgeklopft werden muss, welches Vorgehen wie gesetzlich abgesichert ist. Auch Grenzen dessen, was mit Recht in diesem Bereich noch sinnvoll erreichbar ist, müssen bedacht werden. Die Debatten um Transparenz in den letzten Monaten haben die Sensibilität für diese Fragen zum Glück erhöht. Die aufgedeckten Skandale der vergangenen Jahre (Gammelfleisch, Telekom-Überwachung etc.) haben zudem bewiesen, dass auch Deutschland direkt betroffen ist und solche Ereignisse nur durch Unterstützung von Whistleblowern aufgedeckt werden konnten.

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